Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
con-fu – construction & furniture
Inhaber:
Jan Groschwitz
Vogelhüttendeich 140
21107 Hamburg
Deutschland
nachfolgend „con-fu“ genannt,
und ihren Kunden über die Planung, Konfiguration, Herstellung, Lieferung und gegebenenfalls Montage individuell gefertigter Interior Statements, Sonderanfertigungen und damit verbundener Leistungen.
1.2 Das Angebot von con-fu richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, con-fu stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Anbieter
con-fu – construction & furniture
Inhaber:
Jan Groschwitz
Vogelhüttendeich 140
21107 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@con-fu.com
Telefon: +4917672327304
con-fu wird als Einzelunternehmen geführt. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Planung, Konfiguration, Herstellung und Lieferung von Interior Statements, Sonderanfertigungen und damit verbundenen Leistungen nach Kundenvorgaben oder auf Grundlage der von con-fu angebotenen Entwürfe, Materialien, Farben und Ausstattungsvarianten.
3.2 Die Arbeiten von con-fu werden regelmäßig auftragsbezogen und individuell gefertigt. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzende Planungsunterlagen, Maßangaben, Materialfreigaben, Farbfreigaben und technische Spezifikationen.
3.3 Die Statements von con-fu können insbesondere aus Mineralwerkstoff / Acrylstein, transluzenten Werkstoffen, Aluminium sowie weiteren geeigneten Materialien bestehen. Material, Farbe, Oberfläche, Transluzenz, Lichtwirkung, technische Ausstattung und Mechanik werden projektbezogen festgelegt.
3.4 Abbildungen, Skizzen, Renderings, Visualisierungen, Materialmuster und Darstellungen auf der Website oder in Präsentationen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Struktur, Oberfläche, Transluzenz, Lichtwirkung, Materialwirkung, Maßtoleranzen und technischer Ausführung, bleiben vorbehalten, soweit sie materialbedingt, technisch erforderlich, handelsüblich oder dem Kunden zumutbar sind.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Statements, Materialien und Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Anfrage.
4.2 Der Kunde kann über die Website, per E-Mail oder auf anderem vereinbarten Kommunikationsweg eine Anfrage an con-fu richten.
4.3 Auf Grundlage der Anfrage erstellt con-fu gegebenenfalls ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist, sofern darin keine abweichende Frist genannt wird, für die Dauer von [z. B. 14 Tagen] gültig.
4.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot von con-fu annimmt und con-fu den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
4.5 Vertragsrelevant sind insbesondere:
- Maße,
- Materialauswahl,
- Farbkonfiguration,
- Oberflächen,
- transluzente Elemente,
- Licht- und Mechanikkomponenten,
- technische Besonderheiten,
- Liefer-, Einbringungs- und Montagesituation,
- vom Kunden freigegebene Planungsunterlagen.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig bereitzustellen.
5. Planung, Freigaben und Mitwirkungspflichten
5.1 Sofern con-fu dem Kunden Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen, Materialvorschläge, technische Spezifikationen oder sonstige Unterlagen zur Abstimmung oder Freigabe übermittelt, hat der Kunde diese sorgfältig zu prüfen.
5.2 Mit Freigabe durch den Kunden gelten die freigegebenen Unterlagen als verbindliche Grundlage der Fertigung.
5.3 Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe sind nur möglich, soweit sie technisch, zeitlich und organisatorisch umsetzbar sind. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen trägt der Kunde.
5.4 Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen, die auf verspäteten, unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von con-fu.
5.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Maße, Pläne, Wand- und Bodengegebenheiten, Einbringungswege sowie sonstige projektbezogene Angaben zutreffend sind, sofern con-fu diese nicht selbst vor Ort geprüft hat.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise.
6.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6.3 Zusätzliche Kosten, insbesondere für Lieferung, Transport, Montage, Sonderverpackung, Einbringung, Vertragen, Inselzuschläge, Sonderlogistik oder besondere technische Anforderungen, werden im Angebot gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
6.4 con-fu ist berechtigt, für individuell gefertigte Produkte eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann folgende Zahlungsstruktur vorgesehen werden:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
- 50 % vor Auslieferung oder vor Montage.
6.5 Die Fertigung beginnt regelmäßig erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie nach Vorliegen aller erforderlichen Freigaben.
6.6 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Lieferzeit, Fertigungszeit und Leistungsvorbehalt
7.1 Liefer- und Fertigungszeiten werden individuell vereinbart oder im Angebot angegeben.
7.2 Angegebene Fristen beginnen erst, wenn:
- der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
- die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist,
- alle technischen und gestalterischen Fragen geklärt sind,
- alle erforderlichen Freigaben vorliegen,
- alle vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen erfolgt sind.
7.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbarer Ereignisse, die con-fu nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7.4 Verzögerungen bei Zulieferern, Materialverfügbarkeit oder Fremdleistungen, die con-fu nicht zu vertreten hat, berechtigen con-fu zur angemessenen Anpassung vereinbarter Fristen.
7.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8. Lieferung, Transport, Einbringung und Montage
8.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.2 Art und Umfang von Lieferung, Transport, Einbringung und Montage richten sich nach dem individuellen Angebot.
8.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung und gegebenenfalls Montage am vereinbarten Ort möglich ist. Dies betrifft insbesondere:
- ausreichende Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten,
- geeignete Tür-, Flur- und Treppenhausbreiten,
- Aufzüge,
- Tragfähigkeit von Böden und Wänden,
- bauseitige Stromversorgung,
- freie Arbeitsflächen,
- Schutz empfindlicher Oberflächen,
- Einhaltung vereinbarter Termine.
8.4 Ergeben sich vor Ort Hindernisse, die con-fu bei Vertragsschluss nicht bekannt waren und die Lieferung, Einbringung oder Montage erschweren oder unmöglich machen, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten, soweit er diese Hindernisse zu vertreten hat.
8.5 Ist eine Montage vereinbart, schuldet con-fu diese nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang. Nicht geschuldet sind bauseitige Vorarbeiten, Elektroinstallationen, Wandverstärkungen, statische Prüfungen oder sonstige Fremdleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
9. Gefahrübergang und Annahme
9.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person auf den Verbraucher über.
9.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen oder mit Verlassen des Werks, Lagers oder Fertigungsortes auf den Kunden über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist con-fu berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum von con-fu.
10.2 Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
11. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
11.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
11.2 Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
11.3 Die Statements und Sonderanfertigungen von con-fu werden regelmäßig individuell nach Kundenvorgaben konfiguriert und auftragsbezogen gefertigt. In diesen Fällen besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
11.4 Sofern im Ausnahmefall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert informiert.
12. Mängelrechte / Gewährleistung
12.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
12.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen einer übernommenen Garantie betroffen sind.
12.3 Offensichtliche Transportschäden sollen vom Kunden nach Möglichkeit unmittelbar bei Lieferung dokumentiert und con-fu unverzüglich mitgeteilt werden. Unterlässt ein Verbraucher diese Mitteilung, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Mängelrechte.
12.4 Materialtypische Eigenschaften und geringfügige, technisch nicht vermeidbare oder handelsübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für Abweichungen bei:
- Farbe,
- Oberfläche,
- Struktur,
- Transluzenz,
- Lichtwirkung,
- Materialwirkung,
- Maßtoleranzen,
- handwerklicher oder technischer Ausführung.
12.5 Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Schäden, die entstehen durch:
- unsachgemäße Nutzung,
- ungeeignete räumliche Bedingungen,
- fehlerhafte Montage durch Dritte, sofern con-fu die Montage nicht übernommen hat,
- unsachgemäße Reinigung oder Pflege,
- normale Abnutzung,
- eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte,
- Nichtbeachtung von Pflege-, Nutzungs- oder Montagehinweisen.
13. Haftung
13.1 con-fu haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet con-fu nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von con-fu.
14. Urheberrechte, Entwürfe und Nutzungsrechte
14.1 Entwürfe, Skizzen, Renderings, Visualisierungen, Zeichnungen, technische Planungen, Konzepte, Modelle, Fotografien, Texte und sonstige Unterlagen von con-fu bleiben geistiges Eigentum von con-fu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14.2 Der Kunde erhält an diesen Unterlagen keine Nutzungsrechte, sofern diese nicht ausdrücklich eingeräumt werden.
14.3 Die Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von con-fu nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
14.4 Kommt ein Vertrag nicht zustande, sind überlassene Unterlagen auf Verlangen von con-fu zurückzugeben oder zu löschen.
15. Referenznennung
15.1 con-fu ist berechtigt, ausgeführte Arbeiten in angemessener Weise als Referenz zu verwenden, insbesondere in Bild, Text und Bezeichnung des Statements, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
15.2 Bei privaten, vertraulichen oder sensiblen Projekten erfolgt eine Veröffentlichung nur nach gesonderter Abstimmung mit dem Kunden.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
16.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von con-fu anerkannt sind.
16.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von con-fu.
17.3 Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
18. Streitbeilegung
18.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
18.2 con-fu ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
